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Hausschwammbefall ist in der Flensburger Region ein weit verbreitetes Problem. Durch die viele alte Bausubstanz die zum Glück noch in der Stadt und in der Region erhalten ist gibt es vielerorts insbesondere in den Altstadtbereichen Schwammbefälle.
Ein Hausschwammbefall gefährdet die Bewohner eines Gebäudes in doppelter Weise. Meistens setzen sich weitere Pilze wie zum Beispiel Schimmelpilze auf den Schwammbefall und sorgen somit für Gesundheitsgefährdungen. Ein Schwammbefall wirkt sich oftmals sehr zerstörerisch auf die Statik eines Gebäudes aus, meistens werden Hölzer von Dachtragwerken sowie von Balkenlagen innerhalb kurzer Zeit so stark befallen, dass sie jegliche Tragfähigkeit verlieren.
Wir haben uns auf die Sanierung dieser Schäden spezialisiert.
Wir haben den Sachkundenachweis (TRGS 523 Abschnitt 1) für bekämpfende Holzschutzmaßnahmen, der durch umfangreiche Ausbildung sowie Prüfung uns als Fachunternehmen für die Sanierungsarbeiten zertifiziert.
In den letzten Jahren haben wir viele Erfahrungswerte in der Erkennung, Eingrenzung sowie der Sanierung von verschiedenen Befällen gesammelt. Die Kombination des Sachkundenachweises sowie den Qualifikationen in mehreren Baugewerken hebt uns von unseren Mitbewerber ab, da wir nicht nur die bekämpfenden Maßnahmen ergreifen sondern auch die statische Wiederherstellung der Gebäude gleichzeitig umsetzen können und somit die komplette Sanierung aus einer Hand angeboten werden kann.
Wir arbeiten immer mit Sachverständigen im Zuge solcher Sanierungsfälle zusammen die den Verlauf der fachgerechten Vorgehensweise dokumentieren und zertifizieren.
Wir mussten leider oftmals bei Sichtungen vorhandener Schäden feststellen, dass dort oftmals schon falsch oder unzureichend saniert wurde so dass der Befall wieder aufgetreten ist bzw. noch verschlimmert wurde.
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Bei Eingrenzung, Analyse und Sanierungen von Schwammbefällen arbeiten wir natürlich strikt nach dem für diese geltenden Regelwerke und Gesetze!
WTA Merkblatt 1-2-05/D
Der Echte Hausschwamm
Dieses Merkblatt gibt in Ergänzung zur Holzschutz-Norm DIN 68800-4 (Holzschutz; Bekämpfungsmaßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten, Ausgabe Nov. 1992) und dem Kommentar (Ausgabe 1998) detailliert alle wesentlichen Maßnahmen wieder, die zu einer sachundfachgerechten chemischen Bekämpfung des Echten Hausschwamms erforderlich sind.
Auszug aus dem WTA Merkblatt 1-2-05 / 6.1.2:
Bekämpfungsmaßnahmen gegen den Echten Hauschwamm erfordern grundlegende Kentnisse und Erfahrungen. Nach DIN 68800-4 dürfen sie nur von Qualifizierten Fachleuten bzw. Fachbetrieben durchgeführt werden. Dabei sollte sich der Auftraggeber absichern, dass die Ausführenden über ein entsprechendes Zertifikat und die für die fachgerechte Schwammbekäpfung erforderliche Ausrüstung verfügen.
Auszug aus der DIN 68800-4 Punkt 2.5:
Die Bekämpfungsmaßnahmen erfordern grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen. Sie dürfen daher nur von qualifizierten Fachfirmen bzw Fachleuten durchgeführt werden, die über die erforderliche Ausrüstung verfügen.
Entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen dürfen auch im Einklang mit den Forderungen der Gefahrstoffverordnung nur von Fachfirmen ausgeführt werden die über einen gültigen Sachkundenachweis verfügen. |
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Melden sie sich gerne bei uns falls sie den Verdacht auf einen Schwammbefall haben, wir kommen vorbei und sehen uns das unverbindlich an. Je früher ein Schaden erkannt wird desto geringer wird die Sanierung ausfallen - jedes weitere Jahr kann weitere Schäden von zigtausenden Euro bedeuten!
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